Ja Burp

du gehst ja ins Detail

Für Politisch nicht ganz so eingeweihte

:
Unter der vertikalen Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der "Gewalt" (Eingriffsmöglichkeiten/Macht) zwischen Behörden und oder Ämtern, die für das ganze Land zuständig sind, und Behörden, die für ein kleineres Gebiet zuständig sind. Deutschland ist mit seiner Struktur aus Bundesländern, die eigene Kompetenzen haben, ein gutes Beispiel.
Was du meinst ist wohl die "Gewalteinteilung auf Zeitliche oder temporale Ebene"
Darunter versteht man die zeitliche Begrenzung der Dauer, für die eine Person ihr Amt oder Mandat bekommt. Gewählte Repräsentanten müssen sich in regelmäßigen (und möglichst nicht zu langen) Abständen immer wieder der Wahl des Volkes stellen und somit mittelfristig genau dem Willen der Wähler folgen. Durch einen festgelegten Wahlzyklus (und damit auch der Möglichkeit der Abwahl) wird außerdem sichergestellt, dass sich kein „Machtfilz“ um ein politisches Amt bildet. Hier wird auch festgelegt welche Funktionen der Amtsinhaber eines bestimmten Amtes noch inne haben darf um bei einer Demokratischen Grundrichtung zu bleiben

Und wie unser Deep schon richtig sagte schließt das Amt des Minister P. das Amt des Abgeordneten aus, aber es ist durchaus so das der Werdegang zum Ministerpräsidenten gerne über die Landtäge der Länder geht,Stoiber ist schon seit 1974 Mitglied des Bayerischen Landtags...
best wishes...
force