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 Betreff des Beitrags: Frage zum deutschen Verfassungsrecht
BeitragVerfasst: Samstag 16. August 2008 - 19:01 
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Dixi-Kloo
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Da ich leider ein Ösi-Dösi bin, kenne ich mich in der deutschen Verfassung nicht sehr gut aus: Kann ein Ministerpräsident gleichzeitig Abgeordneter im Bundestag sein oder gilt Inkompatibilität im Sinne einer vertikalen Gewaltentrennung. Im Bundesrat gehts logischerweise, aber der Stoiber hat doch auch Reden im Bundestag gehalten, oder täusche ich mich da?


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zum deutschen Verfassungsrecht
BeitragVerfasst: Samstag 16. August 2008 - 21:08 
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H Ä H H hh :roll:

bitte mehr Mühe, damit ich dich verstehe :!:

hUNgA


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zum deutschen Verfassungsrecht
BeitragVerfasst: Sonntag 17. August 2008 - 18:33 
Also, ich verstehe es :-D

Stoiber hat net im Bundestag geredet, soweit ich weiß, aber falls, so könnte er doch auch durchaus in seiner Funktion als ehemaliger Ministerpräsident dort "aufgetreten" sein ;-)

Aber afaik kann ein MP niemals MdB werden!


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zum deutschen Verfassungsrecht
BeitragVerfasst: Sonntag 17. August 2008 - 18:56 
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Ja Burp :D du gehst ja ins Detail :) Für Politisch nicht ganz so eingeweihte :D:

Unter der vertikalen Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der "Gewalt" (Eingriffsmöglichkeiten/Macht) zwischen Behörden und oder Ämtern, die für das ganze Land zuständig sind, und Behörden, die für ein kleineres Gebiet zuständig sind. Deutschland ist mit seiner Struktur aus Bundesländern, die eigene Kompetenzen haben, ein gutes Beispiel.


Was du meinst ist wohl die "Gewalteinteilung auf Zeitliche oder temporale Ebene"
Darunter versteht man die zeitliche Begrenzung der Dauer, für die eine Person ihr Amt oder Mandat bekommt. Gewählte Repräsentanten müssen sich in regelmäßigen (und möglichst nicht zu langen) Abständen immer wieder der Wahl des Volkes stellen und somit mittelfristig genau dem Willen der Wähler folgen. Durch einen festgelegten Wahlzyklus (und damit auch der Möglichkeit der Abwahl) wird außerdem sichergestellt, dass sich kein „Machtfilz“ um ein politisches Amt bildet. Hier wird auch festgelegt welche Funktionen der Amtsinhaber eines bestimmten Amtes noch inne haben darf um bei einer Demokratischen Grundrichtung zu bleiben :D

Und wie unser Deep schon richtig sagte schließt das Amt des Minister P. das Amt des Abgeordneten aus, aber es ist durchaus so das der Werdegang zum Ministerpräsidenten gerne über die Landtäge der Länder geht,Stoiber ist schon seit 1974 Mitglied des Bayerischen Landtags...

best wishes...

force


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zum deutschen Verfassungsrecht
BeitragVerfasst: Sonntag 17. August 2008 - 19:01 
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und ich dachte immer, dass Gewaltenteilung bedeutet, dass der Mann den Hammer in der Hand hält und die Frau das Nudelholz oder so ähnlich ....... :lol:

hUngA


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zum deutschen Verfassungsrecht
BeitragVerfasst: Sonntag 17. August 2008 - 19:18 
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Gut das du mich hast :lol: in der Politik ist eben alles anders gemeint wenn es gesagt wird :rtfm:


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