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 Betreff des Beitrags: Der Manfred-Schäuble-Komplex
BeitragVerfasst: Sonntag 5. Oktober 2008 - 10:23 
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Deutschland ist mal wieder in Terrorismushysterie versunken. So als würde es sich um eine PR-Maßnahme im Umfeld des Kinostarts des zweitklassigen Straßenfegers „Der Baader-Meinhof Komplex“ handeln.

Wenn sich Hysterie mit Phantasie paart, so führt dies häufig zu falschen Schlussfolgerungen.

Aus den sog. „Sicherheitskreisen“ kennt man dieses Vorgehen.
Ob es Betriebsblindheit, Übereifer, mangelnder Sachverstand oder das Vorhaben ist, die Sicherheitsdiskussion am Köcheln zu halten, um zusätzliche Privilegien und Steuergelder zu bekommen,
was die „Sicherheitskreise“ bewegt, den Medien bewusst falsche Informationen zu stecken, darüber darf spekuliert werden. Was die Medien bewegt, Informationen aus „Sicherheitskreisen“, denen offensichtlich nicht all zu viel Glauben zu schenken ist, ungeprüft weiterzugeben.

Innenminister Schäuble reitet wie ein hawaiianischer Surfjunkie auf solchen Hysteriewellen. Den Vorfall von Köln-Bonn ließ Schäuble natürlich nicht links liegen. In allen Medien, die sich nicht zu schade waren, Schäubles üblichen Sermon wiederzukäuen, ließ der Herr Verfassungsminister die verschreckten Medienjournalie wissen, daß Deutschland sich im Brennpunkt des internationalen Terrorismus befände, die Gefahr so groß sei wie nie zuvor, man neue härtere Gesetze brauche, um der Bedrohung Herr zu werden und das Internet sowieso eine Keimzelle des Terrorismus sei. Die Freiheit müsse eingeschränkt werden, um sie zu sichern – welch Paradoxon. So gesehen haben die “Terroristen” - so es sie denn überhaupt gibt - bereits gewonnen.

Virtueller Dank gebührt Politikern wie Schäuble, die mit ihren bedacht unbedachten Äußerungen genau die Angst schüren wollen, die den Terrorismus ausmacht.

Hätte es 1977 einen Innenminister Schäuble gegeben – vom Grundgesetz wäre noch weniger übrig als es leider ehehin schon der Fall ist. Schäuble ist ein Sicherheitsrisiko für unser Heimatland


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 Betreff des Beitrags: Re: Der Manfred-Schäuble-Komplex
BeitragVerfasst: Sonntag 5. Oktober 2008 - 10:40 
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er hat da einen Bruder
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 Betreff des Beitrags: Re: Der Manfred-Schäuble-Komplex
BeitragVerfasst: Sonntag 5. Oktober 2008 - 11:16 
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Zitat:
Aufruf zur Demo in Berlin am Samstag, den 11. Oktober ab 14.00 Uhr
Bild
Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11. Oktober 2008 werden besorgte Bürgerinnen und Bürger in Berlin unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" auf die Straße gehen. Treffpunkt ist der Alexanderplatz um 14.00 Uhr.


http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Plakate

Bild

huNgA


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 Betreff des Beitrags: Re: Der Manfred-Schäuble-Komplex
BeitragVerfasst: Sonntag 5. Oktober 2008 - 21:19 
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Die Desinformationspolitik aus Regierungskreisen trägt erste Früchte.
Der arme Manfred muss als Strohmann für Wolfgang herhalten,der aus dem Hintergrund die Strippen zieht.

Es liegt an uns,diesem Treiben Einhalt zu gebieten bzw. in vernünftige Bahnen zu lenken.

Lasst euch keinen Wolfgang als Manfred vormachen.

Sweetsmell


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 Betreff des Beitrags: Re: Der Wolfgang-Schäuble-Komplex
BeitragVerfasst: Sonntag 5. Oktober 2008 - 22:56 
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:lol:
Suuuuuper !!!!!

Richtige Intelligenz läßt sich eben nicht so leicht ausrotten !

Zehn Punkte :respekt:

Deine These ist Goldrichtig, ... Manfred ist V-Mann bei der Stasu :double:

.... aber sei vorsichtig " auf die intellektuell gebildete Oberschicht wird zuerst geschossen. "

* Was zu beweisen war.... :megalol:

Streut Reißnägel um diesen Geisterfahrer zu stoppen.

" Die Freiheit ist ein seltsames Tier ... sperrt man sie ein ist sie weg"
Sinngemäß nach Georg Danzer ( Liedermacher und Poet " deutsches Ostreich" )


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 Betreff des Beitrags: Re: Der Manfred-Schäuble-Komplex
BeitragVerfasst: Montag 6. Oktober 2008 - 09:54 
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wie wärs denn mit Magnus-Schäuble-Komplex :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Der Wolfgang-Schäuble-Komplex
BeitragVerfasst: Montag 6. Oktober 2008 - 10:02 
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Info:

Am Freitagmorgen um 5.00 standen Beamte der bayerischen Polizei vor der Tür von Ralph Hunderlach. Hunderlach ist Pressesprecher einer Kleinpartei, die sich vor allem für die Freiheit von Information und damit gegen die Pläne zur Ausweitung des Überwachungsstaates stark macht. Der Partei wurden zu Anfang des Jahres nach eigenen Angaben Unterlagen des bayerischen Justizministeriums zugespielt, aus denen hervorgeht, dass die bayerische Polizei im Rahmen von genehmigten Telekommunikationsüberwachungen auch Software auf Rechnern von Verdächtigen installiert hat, die verschlüsselte VOIP-Telefonate, die mit der Software „Skype“ geführt wurden, aufgezeichnet hat. Hunderlach, der im Januar dieses Jahres auf den Internetseiten seiner Partei einen Artikel zu diesem Thema verfasste und die zugespielten Dokumente veröffentlichte, galt für die Staatsanwaltschaft München als Zeuge in einem Verfahren gegen unbekannt, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses. Da die Polizei Hunderlach verdächtigte, er könne im Besitz von Unterlagen sein, die auf die Identität des „Whistle-Blowers“ hinweisen, erließ das Amtsgericht München einen Durchsuchungsbefehl. Die Beamten drohten Hunderlach, der als selbstständiger IT-Experte tätig ist, seine gesamten Datenträger zu beschlagnahmen, wenn er nicht mit ihnen kooperieren würde.

Und im übrigen bin ich der Meinung das Wolfgang ins Hochsicherheitsgefängnis "Stammheim" gehört. :dafuer: :steinigung: :dafuer:


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 Betreff des Beitrags: Re: Der Wolfgang-Schäuble-Komplex
BeitragVerfasst: Montag 6. Oktober 2008 - 10:23 
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huNgA hat geschrieben:
wie wärs denn mit Magnus vs. Schäuble-Komplex :lol:


Wäre ich absolut mit einverstanden. :D

Als Anwalt der FDGO würde ich ihn sofort verhaften lassen wg. Gründung einer verfassungsfeindlichen Organisation und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung.

Und im übrigen bin ich der Meinung das Wolfgang ein "Verfassungsfeind" ist.


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Zuletzt geändert von Magnus Aries am Montag 6. Oktober 2008 - 22:09, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Der Manfred-Schäuble-Komplex
BeitragVerfasst: Montag 6. Oktober 2008 - 18:03 
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da hat aber einer beim quoten geschummelt :wink: ...... . .. aber so ist´s bessa :dafuer:

ich sach nur es wird langsam Zeit, dass wir unser verbrieftes Recht in Anspruch nehmen

Zitat:
Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland normiert die rechtliche Grundordnung Deutschlands. Inhalt sind Verfassungsgrundsätze und das Widerstandsrecht. Dieser Artikel darf in seinem ursprünglichen Bestand (Absätze 1 bis 3) und Sinngehalt nicht verändert werden.[1] Absatz 4 wurde durch die Notstandsgesetze eingeführt; für ihn gilt die Unabänderlichkeit nach heute allgemeiner Meinung in der Staatsrechtslehre nicht.

Absatz 1
Absatz 1 enthält Staatszielbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Dies sind die Demokratie, das Sozialstaatsprinzip, die Bundesstaatlichkeit und das republikanische Prinzip.

Absatz 2
Das Volk wird als Souverän verstanden, das durch „besondere Organe der Gesetzgebung“ (Legislative), also Bundestag und Bundesrat, „der vollziehenden Gewalt“ (Exekutive), Regierungen und Verwaltung, und „der Rechtsprechung“ (Judikative), also alle Gerichte, vertreten wird. Diese Organe üben repräsentativ für das Volk die Staatsgewalt aus. Das Volk hat auf jeden Fall das Recht, die drei Gewalten durch Wahlen und Abstimmungen zu leiten. Damit folgt die deutsche Bundesverfassung weitgehend dem Prinzip der mittelbaren Demokratie, ist allerdings offen für Volksabstimmungen. Daher sind die in Bezug auf direkte Demokratie oft weiter gehenden Landesverfassungen grundgesetzkonform.

Staatsgewalt
Im Absatz 2 wird das Volk als konstitutiver Begründer der Staatsgewalt definiert. Durch die Formulierung „Alle“ wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk begründet ist.

Absatz 3
Dieser Absatz enthält – neben einer Bekräftigung des Gewaltenteilungsprinzips durch die gesonderte Nennung der drei Teilgewalten – die Grundsätze des Vorrangs der Verfassung und des Vorrangs des Gesetzes: Der Gesetzgeber muss sich an die Verfassung, Verwaltung und Gerichte müssen sich außerdem an Gesetze, Rechtsverordnungen, autonome Satzungen und Gewohnheitsrecht halten. Vielfach wird auch der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes hier verortet, dies ist jedoch umstritten.

Art. 20 Abs. 3 GG bildet somit die wichtigste normative Grundlage für das Rechtsstaatsprinzip, auch wenn es hier nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Absatz 4
Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingefügt worden. Der Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert.

Strittig ist, wann dieses Recht greift. Nach einer Meinung greift es bereits, noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Nach anderer Meinung greift dieses Recht aber nur, wenn die Verfassungsordnung bereits ausgehebelt wurde - somit bleibt selbst bei offensichtlichen Verstößen der Staatsorgane gegen die Verfassung nur der Weg über Wahlen, Abstimmungen und den Rechtsweg, solange dieser Weg noch besteht (so etwa BeckOK/Huster/Rux, Art. 20 Rn. 192).

Deutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.

Im Hinblick auf das Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen, müssen die Aktionen aber verhältnismäßig, also neben dem Verfolgen eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Auswirkungen auf die Grundrechte
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes können staatliche Akte, die gegen die in Art. 20 GG niedergelegten Prinzipien verstoßen, das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzen. Jeder Bürger bekommt so die Möglichkeit, sich mittels einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Missachtung der Verfassungsgrundsätze zu wehren. Rechtlich begründet wird dies damit, dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht durch einen Staatsakt eingeschränkt werden darf, der nicht mit den Verfassungsgrundsätzen in Einklang steht.


siehe…: http://bundesrecht.juris.de/gg/art_20.html

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